Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der BMS Audio GmbH, Roßfelder Straße 65/5, 74564 Crailsheim (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer auf seiner Website unter www.bmsaudio.com dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
2. Vertragsschluss
Bei der Bestellung von Waren, die mittels eines elektronischen Bestellformulars direkt über die Website des Verkäufers bestellt werden können, gilt für den Vertragsschluss Folgendes:
2.1. Die auf der Website des Verkäufers vorgehaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2. Der Kunde kann das Angebot über das in die Website des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
2.4. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Nach Absendung seiner Bestellung kann der Kunde den Vertragstext nicht mehr über die Website des Verkäufers einsehen.
2.6. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.7. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
Bei der Bestellung von Waren, die nicht mittels eines elektronischen Bestellformulars direkt über die Website des Verkäufers bestellt werden können, gilt für den Vertragsschluss Folgendes:
Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Verkäufers vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Verkäufers zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird.Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen.
Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.Bei Bestellungen mit einem Warenwert von weniger als 50,00 € netto berechnet der Verkäufer einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 7,50 € netto pro Bestellung.
Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
Bei Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung gewährt der Verkäufer einen Skontoabzug in Höhe von 2% des Nettowarenwerts, sofern keine früheren Rechnungen aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag offen stehen. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll. Der Verkäufer behält sich vor, für Lieferungen außerhalb Deutschlands einen Mindestbestellwert festzulegen. Die Höhe des Mindestbestellwerts wird dem Kunden ggf. gesondert mitgeteilt.
4. Liefer- und Versandbedingungen
Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anders vereinbart ist.
Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
5. Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die - selbst wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6. Verzögerung der Leistung
Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
8. Mängelhaftung (Gewährleistung)
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt: Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. Bei offensichtlich unbegründeten Rücksendungen wegen angeblicher Mängel der Kaufsache berechnet der Verkäufer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
9. Garantie
Unabhängig von den gesetzlichen Rechten gewährt der Verkäufer dem Kunden eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Die Garantie gilt für das gesamte unter www.bmsaudio.com sowie www.bmsaudio.de dargestellte Produktsortiment des Verkäufers mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Produkttypen:
- Akkus und Batterien
- Steckverbinder
- Schalter und Taster
- Groupy Produkte mit spezifischem Zubehör
Die Garantie gilt für die Dauer von 3 Jahren ab Lieferdatum. Die Garantie erstreckt sich räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Treten während der Garantiefrist Material- oder Herstellungsfehler an den erworbenen Produkten auf, gewährt der Verkäufer dem Kunden im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei
missbräuchlicher oder unsachgemäßer Behandlung der Ware;
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen beim Einbau der Ware;Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall);
- eigenmächtigen Reparaturversuchen;
- normalem Verschleiß.
Erkannte Material- oder Herstellungsfehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung in Textform zu melden an:
BMS Audio GmbH
Roßfelder Straße 65/5
74564 Crailsheim
Fax. 07951-9622-299
E-Mail: welcome@bmsaudio.com
Sollte der Kunde vorgenannte Frist versäumen, verliert er seine Ansprüche aus dieser Garantie. Dies gilt nicht, wenn er die Fristversäumnis nicht zu vertreten hat. Für die Beantragung der Garantieleistung muss der Kunde eine Kopie der Originalrechnung für die Ware beilegen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden von dieser Garantie nicht eingeschränkt.
10. Haftung
Die Haftung für Verzug ist unter dem Punkt "Verzögerung der Leistung" abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung (Gewährleistung)" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
12. Zurückbehaltung, Abtretung
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
13. Freistellung bei Verletzung von Drittrechten
Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Verkäufer von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Stand: 02/2020
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Mietbedingungen der Firma BMS Audio GmbH
1. Allgemeines
Für sämtliche Mietverträge mit der BMS Audio GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur insoweit, als der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter die gewünschten Produkte aus dem Produktkatalog der BMS Audio GmbH. Der Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung des Vermieters. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache während der Mietzeit gegen eine andere, vergleichbare Mietsache, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht, auszutauschen. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Mietsache verantwortlich. Er hat hierfür qualifiziertes Personal einzusetzen.
3. Mietdauer
Die Mietzeit beginnt und endet zu dem jeweils im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt. Die Mindestmietdauer beträgt einen Kalendertag. Der Vermieter hat die Mietsache in einwandfreiem Zustand dem Mieter bereitzustellen. Die Stornierung des Mietvertrages ist bis 20 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Mietzins zu zahlen. Nach Beendigung der Mietzeit kann der Vermieter sofort die Herausgabe der Mietsache verlangen.
4. Lieferung, Transport, Untersuchungspflicht
Der Vermieter übergibt die Mietsache und das Zubehör in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Die Abholung und Anlieferung erfolgt beim Vermieter während der üblichen Geschäftszeiten. Die Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Der Mieter trägt das Transportrisiko. Bei einem Versand der gemieteten Produkte erfolgt der Transport durch einen Expressdienst auf Kosten des Mieters. Dieser übernimmt auch den termingerechten Rücktransport der gemieteten Sachen. In besonderen Fällen gemäß Absprache liefert der Vermieter zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter die Mietsache selbst an. Dies erfolgt ebenfalls auf Kosten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Versand die Mietsache nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, den Verlust oder die Beschädigung von Mietsachen unverzüglich an den Vermieter zu melden. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Folgekosten, die durch eine verspätete Verlust- oder Schadensmeldung entstehen, trägt der Mieter. Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Geräte von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand der Geräte zu überzeugen. Kommt der Mieter seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haftet der Vermieter nicht für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit des Gerätes oder für Mangelfolgeschäden. Das gleiche gilt, wenn der Mieter Veränderungen an der Mietsache ohne die Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat. Die Übernahme des Mietgegenstandes ohne eine Anzeige von Mängeln gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum ordnungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands.
5. Preise / Zahlungsbedingungen
Der Mietzins gemäß Preisvereinbarung / Preisliste beinhaltet Nettopreise, die anfallende Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu bezahlen. Der Mietzins ist in vollem Umfang zu Beginn der Mietdauer zu zahlen und fällig. Der Mieter kommt ohne weitere Erklärungen des Vermieters 7 Tage nach Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Der Vermieter informiert den Mieter bei Vertragsschluss über die Höhe der Anzahlung. Sobald die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, ist die Mietsache für den vereinbarten Zeitraum reserviert.
6. Kaution
Mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter kann eine Kaution fällig werden. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgewährt, soweit sich die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Ansonsten wird diese vom Vermieter zunächst einbehalten und mit den entsprechenden Forderungen verrechnet.
7. Rückgabe
Nach Ende der Mietzeit gibt der Mieter die Mietsache mit allem Zubehör an den Vermieter zurück. Der Rücktransport erfolgt auf Risiko und Kosten des Mieters. Bei einer verspäteten Rückgabe verlängert sich die Mietzeit entsprechend des Zeitraums der Verspätung. Die Preise aus dem Angebot geltend entsprechend. Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter stellt keine Bestätigung dar, dass diese mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich das Recht auf eine ausführliche Prüfung der Mietsache hinsichtlich Beschädigungen und Funktion vor. Der Mieter ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, den Vermieter auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen.
8. Pflichten / Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu behandeln. Er darf den Mietgegenstand nur nach der im Vertrag bestimmten Verwendung nutzen. Veränderungen, Eingriffe, Reparaturen an der Mietsache dürfen ohne die Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, die Gebrauchsanweisungen der vermieteten Geräte ( bspw. Aufladen eines Akkus ) zu beachten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln während der Mietzeit entstanden sind, in diesem Fall trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei Verlust der Mietsache wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt, sofern der Mieter nicht selber innerhalb von 7 Tagen für Ersatz sorgt.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter während der Mietzeit durch Ausfall oder Störungen der Mietsache sowie in Zusammenhang mit einem ordnungsgemäßen Betrieb der Mietsache entstanden sind. Bei einer Haftung des Vermieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit ist die Höhe der Schadensersatzansprüche auf den vereinbarten Mietzins für den Zeitraum beschränkt, für den die Mietsache dem Mieter nicht zur Verfügung stand. Ansonsten haftet der Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Fristlose Kündigung
Ein abgeschlossener Mietvertrag ist für beide Mietparteien grundsätzlich unkündbar. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt, dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn ein Vertragspartner gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.
11. Höhere Gewalt
Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend. In diesem Fall sind sowohl der Mieter als auch der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Crailsheim. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Mieter an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
13. Sonstiges
Der Vermieter ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Mieter zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Februar 2013
Mietbedingungen zum Download
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