In Deutschland sind Sendefrequenzen durch die Bundesnetzagentur festgelegt und bereitgestellt. Personenführungsanlagen fallen in den für Mobilfunk und drahtlose Mikrofone zugewiesene 800-MHz-Bereich. Der Großteil der Frequenzen (Downlink und Uplink) sind an O2, Vodafone und die Telekom für die Bereitstellung des mobilen Internets vergeben. Zwischen Down- und Uplink befindet sich die so genannte Duplexlücke von 822 MHz bis 832 MHz. In dieser sind alle anderen drahtlosen Mikrofon-Frequenzen zulässig - in unserem Fall Personenführungsanlagen. Dies hat zur Folge, dass ein konstanter Bereich von 10 MHz in Deutschland zur Verfügung steht. Für den Einsatz in allen EU-Ländern inklusive Schweiz und Liechtenstein sind 2 MHz von 863 MHz bis 865 MHz vorgesehen.
Dass eine höhere Anzahl von Kanälen nicht unbedingt besser ist zeigt folgendes Beispiel:
Der für die EU zulässige Frequenzbereich von 2 Mhz muss für die Nutzung in Kanäle aufgeteilt werden. Die Entscheidung in wie viele Kanäle dieser Bereich aufgeteilt wird, steht jedem Händler frei. Klassischerweise sind es in der EU-Bereich 16 Kanäle. Eine Teilung in 100 Kanäle ist nicht unüblich, jedoch wenig sinnvoll. Werden die 2 Mhz mit einem Kuchen verglichen, welcher in verschiedene Stücke geteilt wird, wird ersichtlich, dass der Kuchen nicht größer wird. Egal ob er in 16 oder 100 Stücke geteilt wird. Die Basis bleibt nach wie vor unverändert.
Fazit: Personenführungsanlagen mit 100 Kanälen leisten ebenso viel oder wenig wie eine Personenführungsanlage mit weniger Kanälen. In diesem Fall ist die Zahl 100 irreführend.
Um möglichst viele Kanäle zu gebrauchen, verfügt unsere Personenführungsanlage TOM-Audio TG-200 über die Möglichkeit, beide Bereiche in der deutschen Duplexlücke sowie im EU-Bereich zu nutzen. Dieser kann nach Bedarf umgestellt werden. Somit stehen genügend Kanäle zur Auswahl um in touristischen Hotspots die Option auszuweichen und infolgedessen Störungen zu vermeiden.
Quelle: bundesnetzagentur.de