Personenführungsanlagen im Ausland?

Zahlreiche technische Produkte eignen sich durch ihre Funktionen ausgezeichnet für die Verwendung im Ausland, verfügen allerdings nicht über die richtigen Kennzeichnungen.

Die Nutzung durch die Frequenz von 2,4 GHz ist technisch kein Problem, da diese überall kostenfrei auf der Welt vorhanden ist. Allerdings muss für die Nutzung außerhalb der europäischen Union die nationale Kennzeichnungs- und Prüfungspflichten eingehalten werden. Somit müssen Geräte, die im 2,4 Ghz-Bereich arbeiten, zwingend eine entsprechende Kennzeichnung im jeweiligen Land besitzen.

Was ist eine CE-Kennzeichnung?

Eine CE-Kennzeichnung ist grundsätzlich zwingend notwendig, durch welche das technische Produkt die europäischen Anforderungen erfüllt. Auch bei Personenführungsanlagen, Handys und anderen Geräten mit Verbindung zu Funk oder Internet sind diese Angaben müssen diese jederzeit vorhanden sein, um einwandfreie Funktionalität gewährleisten zu können.
Die CE-Zertifizierung lässt sich dabei ganz einfach erlangen, indem im Vorhinein eine Konformitätserklärung ausgestellt wird. In dieser erklärt der Hersteller, dass seine Produkte alle Anforderungen einer Zertifizierung erfüllen. Auf diese Konformitätserklärung muss der Kunde jederzeit zugreifen können. Ist dieser Schritt erfolgt, entfallen auch weitere Überprüfungen bezüglich der Qualität der Technik im voraus. 


Anhand der geltenden Richtlinien bezüglich Prüfung und Verwendung stellt die CE-Kennzeichnung dabei ein absolutes Muss dar und bildet die Grundvoraussetzung für eine Verwendung innerhalb der europäischen Union.

Wie funktioniert die Verwendung der Personenführungsanlagen im Ausland?

Da in Ländern außerhalb der EU andere Richtlinien zur Kennzeichnung von Technik gelten, ist die Nutzung der Personenführungsanlagen ohne entsprechende Kennzeichnung grundsätzlich nicht erlaubt. Zahlreiche Hersteller werben zwar damit, weltweit auf 2,4 GHz zu funken, was in der spezifischen Anwendung rechtlich allerdings nicht möglich ist - nur technisch. Um die Anlage dennoch zu verwenden, ist im jeweiligen Land ein Gang zur entsprechenden Kennzeichnungsbehörde nötig, die das Produkt zertifizieren kann. Dies ist jedoch mit hohen Kosten verbunden und wird daher nur selten durchgeführt. Smartphones und Handys sind in der regel jedoch für jedes Land weltweit zertifiziert.

In der Realität sieht dies für Personenführungsanlagen allerdings ein wenig anders aus, da sich die Geräte durch die identische Frequenz natürlich dennoch im Ausland verwenden lassen. Da dieser Standard grundsätzlich für keinen Besitzer oder Kontrolleur eindeutig nachvollziehbar ist, wird allerdings meist auf eine Überprüfung dieser Richtlinien verzichtet, wodurch die technische Nutzung auch außerhalb Deutschlands und Europas jederzeit möglich ist.

Gemeinsam für eine konforme Nutzung nach europäischen Standards

Um unsere Personenführungsanlagen offiziell auch im Ausland mit dem Funk der 2,4 GHz Frequenz betreiben zu können, benötigen diese eine sicherheitstechnische Abnahme sowie das richtiges Frequenzband. Nur wenn beide Faktoren berücksichtigt werden, dürfen technische Geräte wie Handys oder Personenführungsanlagen mit Internet außerhalb der EU verwendet werden.
Wir informieren Sie jederzeit gerne über rechtliche Details und sind für jedes Unternehmen ein geeigneter Ansprechpartner. Unsere Produkte überzeugen jederzeit durch eine umfassende Kennzeichnung anhand europäischer Standards, sodass Sie rechtlich innerhalb der gesamten EU auf der sicheren Seite stehen.

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CE-Kennzeichnung auf der TOM-Audio TG-200