Tour Guide System - unterwegs auf verbotene Frequenzen?

Erstellt von K.-A. Zeller           

Es gibt sie tatsächlich: Verbotene Frequenzbereiche. Wer sie nutzt, riskiert nicht nur eine finanzielle Strafe. Geräte, die auf den untersagten Kanälen arbeiten, werden kostenpflichtig entsorgt. Wie sieht es mit Ihren Tour Guide Systemen aus? Alles legal?

In der Bundesrepublik Deutschland regelt die Bundesnetzagentur den Verkehr die Freigabe der nutzbaren Frequenzbereiche. Im sogenannten Telekommunikationsgesetz regelt der Teil 5 die Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten. Von dieser Regelung sind auch Tour Guide Systeme betroffen.

Im Normalfall hat der Nutzer der Geräte kaum Berührungspunkte mit diesem Thema, da die Hersteller die Tour Guide Systeme mit den zugelassenen Frequenzen voreinstellen. Was aber passiert, wenn die Anlagen über Grenzen verbracht werden? Oder wenn sie aus Drittländern importiert werden, die mit bei uns verbotenen Frequenzbereichen arbeiten?

Wozu Regulierung?

Jeder, der sich mit dem Mobiltelefon, einem schnurlosen Mikro oder einem Tour Guide System frequenztechnisch mit anderen Geräten in die Quere gekommen ist, weiß ein Lied von den unangenehmen Störgeräuschen (oder spannenden fremden Unterhaltungen) zu singen. Wäre der Funk von Polizei, Militär oder den Not- und Rettungsdiensten von diesen Querschlägern gestört, leuchtet schnell eine, weshalb die Kanäle von Staats Seiten überwacht, zugeteilt und reglementiert werden. Deshalb regelt der Frequenzplan der Bundesnetzagentur genau, welche Frequenzbereiche von wem und für was genutzt werden dürfen.

Rares Gut

Von 9 kHz bis 3000 GHz reicht der Wellenlängen-Arm des Gesetzes. Das klingt zunächst nach einem recht großen Kuchen. Betrachtet man nun die im Frequenzplan vergebenen Bereiche, bleibt für den immer weiterwachsenden Markt nur noch ein kleines Stück. 2009 traf es die schnurlosen Telefone, die noch nach den Standards CT1+ und CT2 arbeiteten. Diese durften nicht mehr verwendet werden. Ende 2015 fielen unter dem Schlagwort "Digitale Dividende" die Frequenzbereiche von 694 – 790 MHz weg, die von drei privaten Mobilfunkunternehmen ersteigert wurden, da durch die höheren Frequenzen und der damit verbundenen größeren Reichweite der LTE-Ausbau kostengünstiger realisiert werden kann.

Nicht viel anders sieht es rund um den Globus aus. Wird also am Zoll Ware aus dem Ausland identifiziert, die in nicht zugelassenen Frequenzbereichen arbeitet, wird diese nicht nur beschlagnahmt. Der Besitzer sieht sich auch mit den Kosten der fachgerechten Entsorgung konfrontiert.

Mit dem Tour Guide System auf Reisen

Das gilt auch für Tour Guide Systeme, die zum Beispiel bei einer Kreuzfahrt oder Busreise grenzüberschreitend zum Einsatz kommen. Sobald ein Schiff die deutschen Hoheitsgewässer erreicht, müssen die Tour Guide Systeme auf entsprechend freigegebene Kanäle eingestellt sein - nicht erst beim Landgang. Gleiches gilt auch, wenn Sie als Veranstalter das eigene Tour Guide System in Drittländer verbringen. Hier gelten die national freigegebenen Frequenzbereiche.

Schwarze Schafe

Vorsicht gilt auch bei den seit einiger Zeit am Markt verstärkt angebotenen Geräte im Frequenzbereich 2.4 GHz. Beworben werden diese mit einer weltweiten Nutzung. Dies ist jedoch nur bedingt richtig. Der Frequenzbereich 2.4 GHz ist zwar weltweit nutzbar, was es jedoch auch hier zu beachten gilt, sind die nationalen Sicherheitsprüfungen, die ebenfalls zu absolvieren sind. Es ist fraglich ob alle Anbieter ihre Tour Guide Systeme in jedem Nicht-EU-Land zu den entsprechenden Sicherheitsprüfungen einreichen.

Informieren Sie sich also bei allen Reisen ins Ausland, auf welchen (anmeldefreien) Frequenzen Ihr Tour Guide System genutzt werden darf und ob die Geräte eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung durchlaufen habe. Als Veranstalter sind Sie für die Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen verantwortlich!

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Personenführungsanlage Sender TG-100