Benötige ich eine Lizenz für die Nutzung der Funkanlagen?
In Deutschland sind Sendefrequenzen durch die Bundesnetzagentur festgelegt und bereitgestellt. Personenführungsanlagen fallen in den für Mobilfunk und drahtlose Mikrofone zugewiesene 800-MHz-Bereich. Der Großteil der Frequenzen (Downlink und Uplink) sind an O2, Vodafone und die Telekom für die Bereitstellung des mobilen Internets vergeben.
Zwischen Down- und Uplink befindet sich die so genannte Duplexlücke von 822 MHz bis 832 MHz. In dieser sind alle anderen drahtlosen Mikrofon-Frequenzen zulässig - in unserem Fall Personenführungsanlagen.
Innerhalb dieses ISM-Frequenzbereiches sind die Nutzung in den Ländern der Europäischen Union sowie Schweiz und Liechtenstein anmelde- und gebührenfrei. Alle unsere Geräte haben eine Allgemeinzulassung in Deutschland und Europa - das heißt, dass Sie keine weitere Lizenz benötigen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie uns unserem Blogbeitrag.
Wenn Sie unsere Anlage im Ausland nutzen möchten und Sie unsicher sind, melden Sie sich einfach bei uns. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.