Was ist die Mittenlücke (Duplexlücke)?
In Deutschland sind Sendefrequenzen durch die Bundesnetzagentur festgelegt und bereitgestellt. Personenführungsanlagen fallen in den für Mobilfunk und drahtlose Mikrofone zugewiesene 800-MHz-Bereich. Der Großteil der Frequenzen (Downlink und Uplink) sind an O2, Vodafone und die Telekom für die Bereitstellung des mobilen Internets vergeben. Zwischen Down- und Uplink befindet sich die so genannte Mittenlücke (Duplexlücke) von 822 MHz bis 832 MHz. In dieser sind alle anderen drahtlosen Mikrofon-Frequenzen zulässig - in unserem Fall Personenführungsanlagen. Dies hat zur Folge, dass ein konstanter Bereich von 10 MHz in Deutschland zur Verfügung steht. Für den Einsatz in allen EU-Ländern inklusive Schweiz und Liechtenstein sind 2 MHz von 863 MHz bis 865 MHz vorgesehen.
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